Erklärung zum Corporate Governance Kodex (gem. § 161 AktG )
Vorstand und Aufsichtsrat der WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft, Geislingen (Steige) erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 30. Juni 2003 bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 21. Mai 2003 entsprochen wurde und wird, sofern nachstehend keine Abweichungen offen gelegt werden.
Ziffer 4.2.4: Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird nicht aufgeteilt ausgewiesen und die Angaben erfolgen nicht individualisiert.
Ziffer 5.1.2 und
Ziffer 5.4.1: Um individuelle Gegebenheiten und besondere Umstände berücksichtigen zu können, wird auf die Festschreibung einer Altersgrenze verzichtet. Es ist allerdings Übung, dass Vorstandsmitglieder mit Erreichen des 63. Lebensjahres ausscheiden.
Ziffer 5.4.5: Die Gesellschaft spricht sich grundsätzlich gegen individualisierte Angaben zur Vergütung aus. Daher werden auch die Aufsichtsratsvergütungen nur in Summe genannt. Die Vergütungsregelung ist im übrigen in der Satzung der Gesellschaft offen gelegt.
Ziffer 6.6.: Es werden die detaillierten und eng gefassten Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten gem. § 15a WpHG in der Fassung vom 1.Juli 2002 beachtet.
Optionen und sonstige Derivate sind nicht gegeben.
Ziffer 7.1.1: Der Konzernabschluss und der Zwischenbericht zum 30. Juni werden nach den Vorschriften des HGB erstellt.
Ziffer 7.1.2: Der Geschäftsbericht mit Konzernabschluss 2002 ist am 14.05.2003 veröffentlicht worden, der Zwischenbericht zum 30.06.2003 am 26.08.2003.
Für 2004 sind als Veröffentlichungstermine der 06.04.2004 (Geschäftsbericht mit Konzernabschluss) und der 15.08.2004 (Zwischenbericht zum 30.06.2004) vorgesehen.
Geislingen/Steige, 18. November 2003