Erklärung zum Corporate Governance Kodex (gem. § 161 AktG )
Vorstand und Aufsichtsrat der WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft, Geislingen (Steige) erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 24. Juli 2006 bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 12. Juni 2006 entsprochen wurde und wird, sofern nachstehend keine Abweichungen offen gelegt werden.
Ziffer 5.4.1: Um individuelle Gegebenheiten und besondere Umstände berücksichtigen zu können, wird auf die Festschreibung einer Altersgrenze verzichtet.
Ziffer 5.4.3: Die gerichtliche Bestellung von Herrn Daniel Flaig ist ohne entsprechende Befristung beantragt und realisiert worden. Bei Folgeanträgen wurde und wird die Befristung im Sinne des Kodex beantragt.
Ziffer 5.4.7: Die Mitgliedschaft auch im Prüfungsausschuss wird seit Geschäftsjahr 2006 bei der Vergütung berücksichtigt.
Ziffer 7.1.2: Der Geschäftsbericht mit Konzernabschluss 2005 ist am 11.04.2006 veröffentlicht worden, der Zwischenbericht zum 30.06.2006 am 28.08.2006.
Für 2007 sind als Veröffentlichungstermine der 27.04.2007 (Geschäftsbericht mit Konzernabschluss) und der 29.08.2007 (Zwischenbericht zum 30.06.2007) vorgesehen.
Geislingen/Steige, 19. Dezember 2006