Entsorgungs- und Umweltbestimmungen

Entsorgungs- und Umweltbestimmungen


Hinweise zum Elektro und Elektronikgesetztes (ElektroG) und Batteriegesetz (BattG)

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher können ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben.

Das Produkt enthält für den Gebrauch notwendige Batterien. Die Beschreibung der Batterien und die sichere Entnahme sind im Kapitel Batteriewechsel/Wartung beschrieben.

Altbatterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Verbraucher sind verpflichtet, Batterien und Akkus unentgeltlich hier zurückzugeben:

a) bei einer öffentlichen Sammelstelle
b) dort wo Batterien und Akkus verkauft werden
c) auf dem Postweg an unser Versandlager

Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien werden wieder verwertet, sie enthalten wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel.

Entsorgungs- und Umweltbestimmungen 

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet:
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.

Die Zeichen unter der Mülltonne stehen für:

b: Batterie enthält mehr als 0,004 % Blei
Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 % Cadmium
Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 % Quecksilber